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Wo werden zahnarztkosten in der Steuererklärung eingetragen?
Zahnarztkosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Diese werden in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" eingetragen. Dort können alle medizinischen Kosten, die über die zumutbare Belastungsgrenze hinausgehen, angegeben werden. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen für die Zahnarztkosten aufzubewahren, da diese im Rahmen einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt vorgelegt werden müssen. Es empfiehlt sich, vorab mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu klären, welche Zahnarztkosten steuerlich absetzbar sind und wie sie korrekt in der Steuererklärung angegeben werden sollten.
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Wo wird insolvenzgeld in der Steuererklärung eingetragen?
Insolvenzgeld wird in der Steuererklärung in der Anlage N unter "Sonstige Bezüge" eingetragen. Es handelt sich um eine steuerfreie Leistung, die bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz gezahlt wird. Das Insolvenzgeld wird vom Arbeitsamt oder der Agentur für Arbeit ausgezahlt und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Es dient dazu, den Verdienstausfall während der Insolvenzzeit zu kompensieren. Es ist wichtig, das Insolvenzgeld korrekt in der Steuererklärung anzugeben, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
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Wo werden beerdigungskosten in der Steuererklärung eingetragen?
Beerdigungskosten können in der Regel nicht in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Sie sind nur in bestimmten Fällen absetzbar, zum Beispiel wenn der Verstorbene Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Steuerpflichtigen hatte. In diesem Fall können die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt angegeben werden. Es ist ratsam, sich vor der Eintragung von Beerdigungskosten in der Steuererklärung von einem Steuerberater oder Finanzamt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt angegeben werden.
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Wo werden steuerberatungskosten in der Steuererklärung eingetragen?
Steuerberatungskosten können in der Regel als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung, Beratungskosten oder auch Fahrtkosten zum Steuerberater. Es ist wichtig, dass die Kosten nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch Rechnungen oder Quittungen. Die Höhe der absetzbaren Steuerberatungskosten kann je nach individueller Situation variieren, daher ist es ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen und Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten bei der zuständigen Finanzbehörde zu erfragen oder in den entsprechenden Steuerrichtlinien nachzulesen.
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Steuerrecht
Steuerrecht , Der Klassiker zum Steuerrecht feiert ein Jubiläum. Seit 50 Jahren vermittelt er alles Wissenswerte zum Steuerrecht, gut verständlich und fundiert, immer jung geblieben und mit seinen Aufgaben gewachsen. In einem Band werden alle Teilgebiete des deutschen Steuerrechts dargestellt, von den Grundlagen über die einzelnen Steuerarten bis zum Verfahrensrecht. Er eignet sich zum Lernen für den Anfänger wie zum Nachlesen für den Praktiker. Gerade im Jahr 2023 wurden umfangreiche steuerliche Gesetzesvorhaben verabschiedet. Die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich gebracht haben, wurden nicht einfach berücksichtigt, sondern kenntnisreich und meinungsbildend verarbeitet. Diese Stimmen sind verlässlich und haben Gewicht. Dank der Darstellung der steuersystematischen Zusammenhänge eine ideale Ergänzung der Kommentarliteratur und eine Bereichereung des universitären Unterrichts. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht
Die ehrenamtliche Pflege hat eine große praktische Bedeutung, vor allem bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Dabei werden Menschen mit dementiellen Erkrankungen stundenweise in Gruppen oder zuhause betreut, um pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume zu ermöglichen.
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Fristenkontrollbuch für Steuerberater
Fristenkontrollbuch für Steuerberater , Zum Werk Ein Großteil aller Schadensfälle in einer Steuerberaterpraxis beruht auf Fristversäumnissen. Diese vermeidbaren Pannen stellen nicht nur eine finanzielle Belastung dar, sondern berühren auch nachteilig das Verhältnis zum Mandanten. Das Fristenkontrollbuch stellt sicher, dass alle fristbehafteten Vorgänge vor Fristablauf sachgerecht bearbeitet werden können. Logisch aufgebaut begleitet es die steuerberatenden Berufe durch alle Stationen der Prüfung eines fristbehafteten Vorgangs vom Eingang bis zur endgültigen Erledigung. Ein weiteres Charakteristikum dieses Fristenkontrollbuchs ist die Festlegung der Verantwortlichkeit für die einzelnen Tätigkeiten, denn der Praxisinhaber muss sich auch hier Versäumnisse rechtlich zurechnen oder zumindest vorhalten lassen. Die Bearbeitung und die Vertretung kann in diesem Buch festgeschrieben und quittiert werden. Damit sichert sich der Steuerberater ab. Sollte dennoch eine Frist versäumt werden, dient das Buch als Nachweis einer ordnungsgemäßen Fristenkontrolle, so dass gegebenenfalls die Wiedereinsetzung erreicht werden kann. Ferner wird die nicht immer einfache Fristenberechnung anhand praktischer Fälle und mit Hilfe von Schaubildern erläutert. Mit dem Fristen-ABC kann das Fristenkontrollbuch auch als schnelles Nachschlagewerk benutzt werden. Vorteile auf einen Blick sichere Fristenkontrolle und -verwaltung Nachweis ordnungsgemäßer Fristenkontrolle Fristen-ABC Zur Neuauflage Neben der Aktualisierung der vielfältigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Fristenkontrolle und zur Wiedereinsetzung wird auch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) behandelt, dessen Nutzung ab 1.1.2023 gesetzlich verpflichtend ist. Zielgruppe Für Steuerberater und Steuerberaterinnen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 17., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20230309, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Schriften des Deutschen wissenschaftlichen Steuerinstituts der Steuerberater e. V.##, Auflage: 23017, Auflage/Ausgabe: 17., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 208, Abbildungen: Mit je 1 Kopiervorlage für Fristberechnung und Fristerinnerung sowie einem Kalendarium 2023-2026, Keyword: Fristenkontrolle; Büroorganisation; Fristberechnung; FristenABC; ABC, Fachschema: Abgabe - Abgabenordnung - AO~Frist~Beratung / Steuerberatung~Steuerberatung - Steuerberater~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Steuern, Fachkategorie: Steuer- und Abgabenrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 231, Breite: 215, Höhe: 20, Gewicht: 671, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2706536, Vorgänger EAN: 9783406742507 9783406696695 9783406657740 9783406620287 9783406585555, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Wo wird die ehrenamtspauschale in der Steuererklärung eingetragen?
Die Ehrenamtspauschale wird in der Anlage zur Einkommensteuererklärung, genauer gesagt in der Anlage "EÜR" (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eingetragen. Dort können alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit angegeben werden. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen wie den Betrag der Ehrenamtspauschale und den Zeitraum der Tätigkeit korrekt anzugeben, um steuerliche Vorteile geltend machen zu können. Die Ehrenamtspauschale beträgt aktuell 720 Euro im Jahr und kann von ehrenamtlich Engagierten in Anspruch genommen werden, um ihre Aufwandsentschädigungen steuerfrei zu erhalten. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten oder speziellen Fragen zur Eintragung der Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.
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Wo wird die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung eingetragen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen. Dort können verschiedene Versicherungsbeiträge, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, angegeben werden. Es ist wichtig, die entsprechenden Beiträge korrekt einzutragen, um steuerliche Vorteile geltend machen zu können. Falls unsicherheit besteht, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind.
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Wo muss ich Übergangsgeld in der Steuererklärung eingetragen?
In der Regel muss das Übergangsgeld in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Dort werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit angegeben, zu denen auch das Übergangsgeld zählt. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu dem Übergangsgeld, wie zum Beispiel den Zeitraum des Bezugs und die Höhe, korrekt anzugeben. Falls unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das Finanzamt um Hilfe zu bitten.
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Wo wird die Steuervorauszahlung in der Steuererklärung eingetragen?
Die Steuervorauszahlung wird in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Dort können alle gezahlten Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag angegeben werden. Diese Angaben sind wichtig, um zu prüfen, ob die bereits geleisteten Vorauszahlungen ausreichen oder ob noch eine Nachzahlung erforderlich ist. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Bescheinigungen für die Vorauszahlungen bereitzuhalten, um sie korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Falls Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das Finanzamt um Hilfe zu bitten.
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